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Übergangsfrist für sv.net endet am 29.2.2024 - Übergangsregelung, Arbeitgeber, Online-Portal
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Übergangsfrist für sv.net endet am 29.2.2024

/steuernews/

Neues SV-Meldeportal

Die Sozialversicherungsträger haben zum 4.10.2023 das neue SV-Meldeportal eröffnet (https://app.sv-meldeportal.de/de/login). Es bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen.

Ende der Übergangzeit

In einer Übergangszeit bis zum 29.2.2024 konnte das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Ab dem 1.3.2024 können Meldungen ausschließlich über das neue SV-Meldeportal abgegeben werden.

Stand: 28. Januar 2024

Bild: HappyBall3692 - stock.adobe.com

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