Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Nach den internationalen Abkommen zum automatischen Austausch von Informationen über ausländische Konten und Depots (in Deutschland geregelt im sogenannten Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden jeweils zum 30.9. eines Jahres Finanzkonten natürlicher Personen, die ihren Wohnsitz in einem anderen teilnehmenden Meldestaat haben, an die Wohnsitzstaaten gemeldet. Angesichts der Corona-Pandemie wurde der Meldetermin auf den 31.12.2020 verschoben.
Türkei meldet erstmalig
Zum Jahreswechsel übermittelt erstmals auch die Türkei Kontoinformationen nach Deutschland (vgl. Finale Staatenaustauschliste 2020 BMF-Schreiben v. 1.7.2020 - IV B 6 – S 1315/19/10030:018). Gemeldet werden Daten von Personen, die in Deutschland ansässig sind und über Konten und Depots in der Türkei verfügen. Betroffen von dieser Ausweitung des Informationsaustausches sind in erster Linie in Deutschland lebende Türken mit Konten in ihrem Heimatland. Wurden Kapitalerträge bislang nicht versteuert, drohen Steuerstrafverfahren. Bis Jahresende ist im Regelfall eine steuerbefreiende Selbstanzeige möglich.
Stand: 02. Dezember 2020
Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Hürth. Wir bieten einen zuverlässigen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Gründungsberatung, Buchhaltung und Unterstützung beim Jahresabschluss gehören zu unseren Fachgebieten.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns mittels Kontaktformular.
Erscheinungsdatum: